Das Treffen der Walfangkommission IWC

In dieser Woche kommen die Mitglieder der Internationalen Walfangkommission (IWC) in London zusammen um eine Agenda für das diesjährige Treffen im Juni in Chile festzulegen.

Australien will sich für massive Einschränkungen des Walfangs zu “wissenschaftlichen” Zwecken einsetzen und wird in London auch einen dementsprechenden Antrag einreichen. Sie wollen klare Richtlinien für die Forschung erreichen und somit die Position des japanischen Walfangs schwächen.
Japan hingegen ist zur Zeit sehr beschäftigt um in Entwicklungsländern für den Walfang zu werben und die Länder dazu zu ermutigen sich dem IWC anzuschliessen. Ähnliches gab es schon vor Jahren, als Japan karibische Kleinstaaten ins IWC holte um eine Stimmenmehrheit zu erhalten, was um Haaresbreite auch geklappt hätte.

Japan macht Jahr für Jahr weiter Jagd auf ca. 1000 Zerg- & Finnwale. Das alles unter dem Deckmantel der Forschung. Die Pläne für die Jagd auf Buckelwale wurden nach schärfster internationaler Kritik fallen gelassen. Für dieses Jahr.  Japan will eine Rückkehr zum kommerziellen Walfang und plant den Bau von neuen Walfangschiffen. Also werden weiterhin abermillionen an Steuergeldern verschwendet für Walfleisch, was eigentlich kaum noch wer will, ausser vielleicht die “alten” Köpfe der japanischen Regierung.

Japans politische und wirtschaftliche Macht reicht leider aus um die anderen Länder, Deutschland eingeschlossen, ruhig zu halten. Japans Regierung hat den australischen und niederländischen Botschafter bestellt um offiziell gegen das “terroristische und unverzeihliche” Vorgehen von Sea Shepherd zu protestieren. Japan forderte sogar eine internationale Ächtung des Vorfalls. Komisch nur, daß die internationale Ächtung des Walfangs im Gegenzug auf taube Ohren stösst. Ebenso komisch ist, daß niemand was dagegen sagt, wenn Japan mitten in einem der letzten Naturreservate der Erde mit Schiffen operiert, die eigentlich für diese Region nicht geeignet sind und sogar auf hoher See dort nachtanken, mit einem Schiff, welches nach geltendem internationalen Recht dort nicht einmal operieren dürfte. Es ist schon eine “komische” Welt auf der wir leben.

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5 Antworten auf Das Treffen der Walfangkommission IWC

  1. ThomasBuiter sagt:

    Da mir da ein wenig im Kopf rumspukte habe ich mal folgende Mail verfasst:
    ——————-
    Kopie Ihrer Nachricht an das Bundesumweltministerium:
    Name: Buiter
    Vorname: Thomas
    Firma / Organisation:
    Strasse, Nr.: Hinter der Halle 6
    PLZ, Ort: 26725 Emden
    E-Mail: info@migaloo.de
    Betreff: Allgemeine Anfrage
    Text:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe da eine Frage, die mir nicht aus dem Kopf will. Vielleicht sind Sie ja in der Lage mir da weiterzuhelfen.

    Warum ist es Japan erlaubt, kommerziellen Handel mit Teilen von Artgeschützten Tieren nach Cites Anhang 1 zu führen, ohne das irgendwelche Dokumente oder ähnliches dafür notwendig sind. Ich kenne die Gesetze hierzulande soweit, daß ich für den Verkauf bzw. Kauf von Tieren, Pflanzen bzw. Teilen die aus diesen stammen, einen Herkunftsnachweis und eine Handelserlaubnis brauche. Wieso gilt diese Regelung nicht für andere Länder ? Falls Sie Belege und Beweise dafür benötigen, daß in Japan massiv illegaler Handel mit Teilen aus artgeschützten Tieren betrieben wird, und zwar öffentlich, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüssen

    Thomas Buiter
    PS: Ich werde diese Nachricht und auch Ihre Antwort öffentlich zugänglich machen, falls dieses nicht ausdrücklich als unerwünscht erwähnt wird.
    ——————
    Ich bin mal auf die Antwort gespannt :)

  2. Monique sagt:

    Ich erstmal!

    LG,Monique

  3. ThomasBuiter sagt:

    Die Antwort ist da:

    Sehr geehrter Herr Buiter,

    Ihre unten beigefügte Mailanfrage wurde vom Bundesministerium für
    Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an das Bundesamt für
    Naturschutz als zuständige Vollzugsbehörde für das Washingtoner
    Artenschutzübereinkommen (CITES) zur Beantwortung weitergeleitet.

    Über den von Ihnen unten erwähnten Sachverhalt und den damit
    zusammenhängenden schwierigen Fragestellungen können wir Ihnen leider
    keine konkrete Antwort geben, da Sie uns zum Einen keinen speziellen auf
    ein CITES Exemplar bezogenen Fall geschildert haben. Auf der anderen
    Seite ist uns die nationale Rechtslage im Artenschutz in Japan nicht
    bekannt. Diese Information könnten Sie allerdings gegebenenfalls über
    die japanische Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen.

    Nur als vorläufger Hinweis aber Folgendes: Nach dem Völkerrecht von
    CITES ist ein kommerzieller Handel mit streng geschützten Exemplaren des
    Anhanges I von CITES nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das Völkerrecht
    sieht dafür mehrere Ausnahmetatbestände vor, wie z.B. ein nationaler
    Vorbehalt gegen eine entsprechende Anhangslistung, es handelt sich um
    Exemplare, die erworben wurden bevor CITES in Kraft trat oder die
    entsprechenden Exemplare stammen aus Nachzuchten.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag

    —–Ursprüngliche Nachricht—–
    Von: info@migaloo.de [mailto:info@migaloo.de]
    Gesendet: Dienstag, 4. März 2008 17:07
    An: Service
    Betreff: Nachricht vom Kontaktformular der BMU-Website: Allgemeine
    Anfrage

    Diese Nachricht wurde über das Kontaktformular der BMU-Website am
    04.03.2008 um 17:06:57 Uhr versandt.

    Bitte unbedingt den DATENSCHUTZHINWEIS beachten: Diese Anfrage darf
    ausserhalb des BMU weitergegeben werden, da die NutzerIn sich damit
    einverstanden erklärt hat.

    Name: Buiter
    Vorname: Thomas
    Firma / Organisation:
    Strasse, Nr.: Hinter der Halle 6
    PLZ, Ort: 26725 Emden
    E-Mail: info@migaloo.de
    Betreff: Allgemeine Anfrage
    Text:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe da eine Frage, die mir nicht aus dem Kopf will. Vielleicht
    sind Sie ja in der Lage mir da weiterzuhelfen.

    Warum ist es Japan erlaubt, kommerziellen Handel mit Teilen von
    Artgeschützten Tieren nach Cites Anhang 1 zu führen, ohne das
    irgendwelche Dokumente oder ähnliches dafür notwendig sind. Ich kenne
    die Gesetze hierzulande soweit, daß ich für den Verkauf bzw. Kauf von
    Tieren, Pflanzen bzw. Teilen die aus diesen stammen, einen
    Herkunftsnachweis und eine Handelserlaubnis brauche. Wieso gilt diese
    Regelung nicht für andere Länder ? Falls Sie Belege und Beweise dafür
    benötigen, daß in Japan massiv illegaler Handel mit Teilen aus
    artgeschützten Tieren betrieben wird, und zwar öffentlich, zögern Sie
    nicht mich zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüssen

    Thomas Buiter
    PS: Ich werde diese Nachricht und auch Ihre Antwort öffentlich
    zugänglich machen, falls dieses nicht ausdrücklich als unerwünscht
    erwähnt wird.

    Dir. & Prof. Dr. Dietrich Jelden

    Head CITES Management Authority
    Bundesamt für Naturschutz/
    Federal Agency for Nature Conservation
    Konstantinstr. 110
    53179 Bonn
    GERMANY
    Tel.: –49-228-8491-1310
    Fax.: –49-228-8491-1319

  4. ThomasBuiter sagt:

    Ich habe dann doch nochmal zum Bundesamt für Naturschutz geschrieben.
    —————————-
    Sehr geehrter Herr Jelden,

    erstmal möchte ich mich für Ihre rasche Antwort bedanken. Ich hab lange überlegt, ob ich
    nochmal dazu Stellung nehmen soll. Nachdem ich aber nach Veröffentlichung der Antwort
    viele Zuschriften bekommen habe, mache ich es nun doch.

    Ich habe dem japanischen Botschafter wiederholt um Stellungnahme gebeten, aber der schweigt
    sich mittlerweile seit Monaten dazu aus. Somit bleibt mir derzeit nur Ihr Bundesamt als Deutsch-
    sprachige Anlaufstelle.

    Im konkreten Fall geht es darum, daß in Japan Fleisch von “Balaenoptera bonaerensis” verkauft wird. Dieser Zwergwal steht aber im CITES Index auf
    Anhang I. Die Tiere stammen aus der letzten Jagdsaison 2006/2007 bzw. aus der Jagdsaison
    2005/2006. Wieso darf dieses Fleisch ohne jegliche Hinweise auf Artenschutz verkauft werden?
    Das Fleisch wird in Japan in Supermärkten und Restaurants verkauft und es gibt keinerlei Hinweise
    darauf, dass dieses Fleisch von einem bedrohten Säugetier stammt.

    Wenn ein Land bei Tieren, die ca. 10.000 km weit von ihren Hoheitsgewässern entfernt
    gefangen und getötet werden, einen Vorbehalt einreichen kann und diese Listung im Anhang
    dann nicht bindend ist, ist dann meiner Meinung nach das gesamte CITES-System nicht
    tragbar. Das hat nichts mit Völkerrecht zu tun, sondern ist schlichtweg eine Umgehung der
    gesetzten Regeln und Gesetze. Die Tiere sind Wildentnahmen und keine Nachzuchten.
    Die Bestände die zugrunde gelegt werden sind von 1998 und haben keinerlei Aussagekraft
    mehr.

    Vielleicht haben Sie für diese konkretere Darlegung eine befriedigendere Antwort für meine
    Leser und mich.

    Mit freundlichen Grüssen

    Thomas Buiter

    PS: Ich werde diese Nachricht und auch Ihre Antwort öffentlich
    zugänglich machen, falls dieses nicht ausdrücklich als unerwünscht
    erwähnt wird.

  5. martina sagt:

    Richtig!
    Bin ja auf die Antwort gespannt! (wenn überhaupt eine kommt….)

    Jetzt hast du ihn glaub ich richtig in die Ecke gedrängt….*g*

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